Hygienekonzept
(Änderungen vorbehalten)
und bitten Euch (allgemein):
Ab dem 03.04.2022 gilt!
Corona-Regeln nach dem 3. April
Alle weiteren Vorschriften wie zum Beispiel Zugangsregeln (2 G oder 3 G), Kontaktbeschränkungen, Abstandspflichten oder Obergrenzen für die Zahl von Besuchern werden zum 3. April gestrichen oder sind bereits gefallen. Hygienekonzepte (z.B. zur Desinfektion), das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen oder auch der Mindestabstand sind von da an nur noch empfohlen, nicht mehr vom Freistaat vorgeschrieben. Trotzdem können Einrichtungen natürlich auf Basis des Hausrechts weitergehende, strengere Regeln für sich erlassen: So kann beispielsweise ein Supermarkt vorschreiben, dass dort eine Maske getragen werden muss. Das ist aber eine individuelle Entscheidung.
Es gilt nur noch ein sogenannter Basisschutz: FFP2-Masken müssen noch im Öffentlichen Personen-Nahverkehr und in Einrichtungen getragen werden, in denen vulnerable Gruppen untergebracht oder betroffen sind.
Schutz-Empfehlungen der bayerischen Staatsregierung
Darüber hinaus empfiehlt die bayerische Staatsregierung Mindestabstand und FFP2-Masken in Innenräumen. Das bedeutet genau: „Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen von FFP2- Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).“
Wir würden uns sehr freuen und möchten unsere Gäste bitten mit Rücksichtnahme auf uns alle, am Tragen der Masken festzuhalten.
Kommt nicht....
….wenn Ihr Krankheitsanzeichen bei Euch oder den Kindern wahrnehmt.
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, Fieber oder anderen Krankheitssymtomen und mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen dürfen nicht zu uns kommen.
Wascht oder desinfiziert.....
…..Eure Hände als Erstes, wenn Ihr zu uns kommt.
Haltet die Kinder bitte an,....
… immer wieder zwischendrin die Hände zu waschen, vor allem vor dem Essen. (Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung).
Haltet Euch...
…. an die Regeln vor Ort.
Mund-Nasen-Bedeckung
Es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, entsprechend der aktuellen Regelungen.
Tagesgäste, Einzelbesucher...
…..können ohne Termin vorbeikommen.
Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch....
…-Gäste aufzufordern unsere Location zu verlassen, sofern die aktuellen vorgeschriebenen Hygieneregeln nicht eingehalten werden.